AGB

Allgemeine Geschäfts-bedingungen

 

Für öffentliche Seminare

AvantAge ist eine Tochtergesellschaft von Pro Senectute Kantone Zürich und Bern. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechte und Pflichten von AvantAge wie auch der Vertragspartnerinnen und Vertragspartner sämtlicher Leistungen rund um öffentlich ausgeschriebene Seminare von AvantAge.
 

1. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt per Online-Formular (avantage.ch) oder schriftlich mit Antwortkarte aus dem aktuellen Seminarflyer. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und schriftlich bestätigt. Nach Erhalt der Anmeldebestätigung von AvantAge ist die Anmeldung verbindlich. Ungefähr 4 Wochen vor Seminarbeginn erhalten die Teilnehmenden nähere Informationen zum Veranstaltungsort, einen Anfahrtsplan und die Rechnung.
 

2. Kosten

In den Teilnahmegebühren inbegriffen sind die Teilnahme am Seminar, ausführliche Seminarunterlagen, Mittagessen (ohne alkoholische Getränke), Pausenverpflegung und Mineralwasser im Seminarraum.
 

3. Unterkunft

Einige Seminarlokale bieten Übernachtungsmöglichkeiten. Die Buchung der Zimmer erfolgt direkt durch die Teilnehmenden oder deren Arbeitgeber. Die Kosten für die Unterkunft sind nicht im Seminarpreis inbegriffen.
 

4. Absage durch AvantAge

In Ausnahmefällen kann ein Seminar wegen ungenügender Teilnehmendenzahl durch AvantAge abgesagt werden. Die Information erfolgt spätestens vier Wochen vor Seminarbeginn. AvantAge bemüht sich, den Angemeldeten Alternativen anzubieten.
 

5. Abmeldungen und Umbuchungen von Teilnehmenden

Abmeldungen und Umbuchungen von Teilnehmenden sowie deren Partnerinnen und Partner sind bis 30 Tage vor Seminarbeginn kostenlos. Danach gelten folgende Bestimmungen:

  • Bei Abmeldungen oder Umbuchungen, die weniger als 30 Tage vor Seminarbeginn bei AvantAge eintreffen, werden 25% der gesamten Seminarkosten fällig.
  • Bei Abmeldungen oder Umbuchungen, die weniger als 7 Tage vor Seminarbeginn bei AvantAge eintreffen, werden 50% der gesamten Seminarkosten fällig.
  • Bei Abmeldungen oder Umbuchungen, die weniger als 2 Tage vor Seminarbeginn bei AvantAge eintreffen und bei Nichterscheinen, werden 100% der gesamten Seminarkosten fällig.

Diese Bestimmungen gelten in allen Fällen, auch bei krankheitsbedingten Absagen. Bei Meldung einer Ersatzperson fallen keine Stornogebühren an.
 

6. Ton- und Bildaufnahmen

Es dürfen keine Ton- und Bildaufnahmen gemacht werden. Sollte AvantAge zu Schulungszwecken oder über eine Medienanfrage Ton- und Bildaufnahmen machen wollen, werden die Teilnehmenden darüber informiert. Sie können verlangen, dass keine Aufnahmen von ihnen weiterverwendet werden.
 

7. Haftung

AvantAge und die jeweiligen Seminarleitenden übernehmen keine Haftung. Dies gilt insbesondere für Schäden jeglicher Art, die Teilnehmenden mit Unfällen oder Verletzungen sowie dem Diebstahl oder Verlust von Wertgegenständen entstehen. Die Haftung für grobfahrlässig oder vorsätzlich verursachte Personenschäden bleibt vorbehalten.
 

8. Anpassungen

AvantAge kann Preise, Programme und allgemeine Bestimmungen jederzeit anpassen und auf der Website veröffentlichen.
 

9. Datenschutzerklärung

Unsere Datenschutzerklärung finden Sie >hier.
 

10. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Zürich, Sitz von Pro Senectute Kanton Zürich und AvantAge.

Diese AGB treten am 1. September 2024 in Kraft und ersetzen alle früheren Versionen.

 

 

 

Für Firmeninterne Seminare

AvantAge ist eine Tochtergesellschaft von Pro Senectute Kantone Zürich und Bern. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechte und Pflichten von AvantAge wie auch der Vertragspartnerinnen und Vertragspartner sämtlicher Leistungen rund um firmeninterne Seminare. Für einzelne oder zusätzliche Leistungen können besondere, ergänzende, individuelle oder weitere Bedingungen und Vereinbarungen bestehen. Solche Vereinbarungen gehen bei Abweichungen diesen AGB vor.
 

1. Leistungen

Diese AGB regeln die Beziehungen zwischen AvantAge und Unternehmen sowie Institutionen über die Organisation von firmeninternen Seminaren. Dies können zum Beispiel sein:

  • Seminare für Mitarbeitende 50+
  • Seminare zur Vorbereitung auf die Pensionierung
  • Seminare zur generationenübergreifenden Zusammenarbeit
  • Massgeschneiderte Seminare
     

2. Organisation

AvantAge definiert zusammen mit dem Kunden die Kriterien des ausgewählten Seminars, z.B:

  • Seminartyp
  • Zeitpunkt und Dauer
  • Anzahl Teilnehmende (üblich: min. 10 bis max. 16 oder 22, je nach Seminartyp)
  • Seminarunterlagen
  • Seminarort

Mit einer Offerte werden diese Kriterien, das Programm sowie die Kosten des Seminars definiert. Die Auftraggeberin ist für den Seminarort und das Management der Teilnehmenden zuständig.
 

3. Vereinbarung und Rechnungsstellung

Mit dem Annehmen und Unterschreiben der Offerte gilt die Offerte als Vereinbarung, womit bereits definierte Durchführungsdaten, Programme und Preise garantiert werden. Unsere Preise beinhalten Entwicklungs- und Organisationskosten, Administrativkosten und Seminarleitung. Für aufwändige massgeschneiderte Seminare wird ein Beratungstarif vereinbart. Seminarunterlagen (pro Person) sowie Hotel- und Reisespesen der Seminarleitung werden separat ausgewiesen. Je nach Seminar fallen Kosten für Fachexpertinnen/Fachexperten und andere Zusatzkosten an. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Durchführung des Seminars und gemäss Vereinbarung. Die Rechnung ist innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen.
 

4. Annullationsbedingungen

Bei Absage durch die Auftraggeberin zwischen 4 bis 6 Wochen vor Seminarbeginn sind 50%, bei weniger als 4 Wochen davor sind die gesamten vereinbarten Kosten von der Auftraggeberin zu übernehmen.
 

5. Ton- und Bildaufnahmen

Es dürfen keine Ton- und Bildaufnahmen gemacht werden, ausser die Auftraggeberin hat dies mit der Leitung AvantAge schriftlich vereinbart.
 

6. Immatrialgüterrechte und Konkurrenzverbot

Alle bei der Vertragserfüllung entstehenden Immaterialgüterrechte (Urheberrechte etc.) gehören AvantAge und werden nicht an den Kunden abgetreten. Der Auftraggeber anerkennt den Wettbewerbswert der rund um die Durchführung von Seminaren abgegebenen Informationen, Dokumente und Unterlagen. Diese dürfen ausserhalb von AvantAge Seminaren nicht weiterverwendet werden. Die Abgabe der Materialien an Dritte ist nicht zulässig.
 

7. Versicherung

Die Versicherung von Teilnehmenden ist Sache der Auftraggeberin oder der Teilnehmenden. AvantAge lehnt jede Haftung ab für Unfälle, Schäden, Diebstahl oder andere Ereignisse während der Durchführung von AvantAge Seminaren.
 

8. Anpassungen

AvantAge kann Preise, Programme und allgemeine Bestimmungen jederzeit anpassen und auf der Website veröffentlichen.
 

9. Datenschutzerklärung

Unsere Datenschutzerklärung finden Sie >hier.
 

10. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Zürich, Sitz von Pro Senectute Kanton Zürich und AvantAge.

Diese AGB treten am 1. September 2024 in Kraft und ersetzen alle früheren Versionen.